Am Freitag verlängerte SEBI die Frist für Broker, um Berichte über Kundenfinanzierung und tägliche Marge bis zum 31. Juli einzureichen

Am Freitag verlängerte SEBI aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise (Covid-19) die Frist für Makler, Berichte über Kundenfinanzierung und tägliche Marge bis zum 31. Juli einzureichen.
Darüber hinaus hat die Marktregulierungsbehörde SEBI gegebenim Laufe der Zeitfür die Vorlage eines Konformitätszertifikats zum Margin-Handel, Bericht der internen Revisionebenfallsals vermögende Maklerzertifikate und risikobasierte Aufsicht für das am 31. März 2020 endende Halbjahr.
Dies ist das dritte Mal, dass SEBI die Frist für die Einhaltung verlängert.
Die Entscheidung ist ein Ergebnis der Vertretung der Börsen, sagte die Marktregulierungsbehörde, sagte SEBI in einem Rundschreiben.
Das Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat den Brokern die Frist bis zum 31. Juli eingeräumt, um den Bericht über die Kundenfinanzierung für die Monate April, Mai und Juni sowie den Bericht über künstliche Intelligenz (KI) für das März-Quartal einzureichen. und Anwendungen für maschinelles Lernen (ML).
Das Fälligkeitsdatum für die erstmalige Einreichung der Berichte wurde bis zum 31. Mai und dann zum zweiten Mal bis zum 30. Juni und schließlich zum dritten Mal bis zum 31. Juli verlängert.
Im Hinblick auf die Coronavirus Die Marktregulierungsbehörde erklärte, sie habe beschlossen, das Fälligkeitsdatum für die behördlichen Einreichungen und Compliance-Anforderungen durch ihre Handels- und Clearing-Mitglieder zu verlängern.
SEBI hat auch die Frist verlängert, um keine Strafen für die Nichterhebung oder eine kurze Erhebung von Vorabrändern zu verhängen.
Die Verhängung einer Strafe wurde ab dem 1. April wirksamund deshalb dieEntspannungWährend dessenDies wurde bis zum 30. Juni berücksichtigt. Die Berichterstattung über die Nichterhebung / kurze Erhebung von Margen im Cash-Segment soll jedoch fortgesetzt werden, fügte das Rundschreiben hinzu.
Darüber hinaus wird die Lockerung der Compliance-Anforderungen für die Aufrechterhaltung der Anrufaufzeichnungen von Anweisungen, die von Kunden erhalten wurden, bis zum 31. Juli fortgesetzt.
Darüber hinaus hat die Marktregulierungsbehörde SEBI die Regeln für die Einreichung des KYC-Antrags gelockert.
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